Das Gesetz zur Umsetzung der E-Rechnung-Richtlinie (2014/55 / ​​EU) in Polen ist im November 2018 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist seit dem 18. April 2019 in Kraft. Die Formate UBL 2.1, UN / CEFACT CII und PEPPOL BIS Rechnung 3.0 werden in Polen für die B2G-Rechnung akzeptiert.

Die e-Rechnungsstellung untersteht dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MPiT) und dem Institut für Logistik und Lagerung (ILiM). Polen erstellte die Umsetzung der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung und eine Plattform (PeF) für die Verarbeitung und Änderung elektronischer Rechnungen. PeF ist die Hauptplattform, die von öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsakteuren für die B2G-E-Rechnungstellung im öffentlichen Auftragsvergabe verwendet wird.

Nationale E-Rechnungsstellung-Plattform

Die E-Rechnung Platform (PeF) ist eine zentralisierte Plattform zum Empfangen und Senden strukturierter elektronischer Rechnungen und anderer Dokumente zwischen Käufern und öffentlichen Auftraggebern.

Sie garantiert eine einfache, schnelle und bequeme Bearbeitung von Rechnungen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesenprozess wie Bestellung, Versand, Empfangsbestätigung, Korrekturrechnung und Buchungsbeleg. Mit der Verwendung von PEF kann jedes e-Dokument erstellt und auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, gesendet oder empfangen werden.

Aufgrund von Verträgen mit dem Entwicklungsministerium werden PEF-Dienstleistungen von zwei Maklern erbracht:

  • Firma Infinite IT Solutions
  • Konsorcjum PEFexpert

Im öffentlichen Beschaffungswesen ist die Plattform der zentrale Punkt der E-Rechnung-Anwendung. Sie wurde am 1. April 2019 gestartet. Am 18. April 2019 ist es möglich, Dokumente auf der Plattform auszutauschen. Das Erstellen eines Kontos und die Nutzung der Plattform ist kostenlos. Es ist nur A2B / B2A-Verkehr zulässig.

Verpflichtung der öffentlichen Behörden, strukturierte elektronische Rechnungen zu erhalten:

Ab 18. April 2019 – für Bestellungen über 30.000 EUR.
Ab dem 1. August 2019 ist es für alle öffentlichen Aufträge obligatorisch geworden.
Die Verpflichtung gilt für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (18/04/2019) begonnenen Methoden und die auf diesen Methoden geschlossenen Verträge.
Sie wird von zwei Dienstleistern (Vermittlern) betrieben. Beide Lösungen bieten ein unterschiedliches grafisches Layout, bieten aber die gleichen Möglichkeiten und Funktionen. Eröffnen Sie einfach ein Konto bei einem von Ihnen. Beide Betreiber sind zertifizierte Anbieter von PEPPOL-Diensten, so dass PeF-Nutzer sich problemlos mit PEPPOL-Nutzern auf der ganzen Welt verbinden können.
Sowohl polnische als auch ausländische Betreiber können sich beim PeF registrieren.

B2G-Autorisierungsfristen:

  • Seit April 2019 sind alle öffentlichen Auftragswesenbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen zu erhalten. Auf freiwilliger Basis können die Lieferanten nun öffentliche Käufer elektronisch abrechnen.
  • Ab November 2020 dürfen alle Lieferanten nur noch elektronische Rechnungen an Regierungsbehörden ausstellen.

E-Rechnungsstellung in Polen: Wie werden Rechnungsinformationen übertragen?

Die PeF-Plattform ist seit April 2019 verfügbar. Es akzeptiert e-Rechnungen in den Formaten UBL 2.1, UN / CEFACT CII und PEPPOL BIS Invoice 3.0 nach der europäischen Norm EN 16931-1.

Während die Funktionsweise von PEF auf der Webseite Efaktura.gov.pl erläutert wird, sind die gemäß Peppol BIS 3.0 und CEFACT erstellten Anwendungshandbücher für XML-Dokumente enthalten. Diese Anwendungshandbücher enthalten Informationen zu Bestellung, Lieferschein, Empfangsbestätigung, Korrekturrechnung und Buchhaltungsbeleganträgen.

Im Jahr 2023 kündigte Polen an, dass alle Mehrwertsteuerrechnungen zur Genehmigung beim Nationalen E-Rechnungs-System (KSeF) eingereicht werden müssten.In der Zwischenzeit werden Unternehmen auch aufgefordert, Rechnungen für B2B-Transaktionen über KSeF einzureichen. Obwohl die Teilnahme an B2B-Transaktionen zunächst freiwillig ist, wird dieses System letztendlich das bestehende monatliche SAF-T-Berichtssystem ersetzen.

Melasoft SAP E-Faktura-Lösung

Unsere Lösung verarbeitet PEPPOL und andere Formate und stellt eine einfache und zuverlässige Verbindung zum ERP-System her, das Rechnungsdaten in Polen enthält.

Mit unserem Cloud Services können EU-konforme Rechnungen bequem über PEPPOL an polnische Behörden und andere Partner gesendet werden. Unten finden Sie ein Beispiel im PEPPOL BIS 3.0-Format:

Peppol-Prozess in Polen

Da der gewählte Formattyp auf PEPPOL-BIS und eDelivery Network basiert, entspricht er dem europäischen Standard. Das Netzwerk PEPPOL eDelivery erfordert die Verwendung von PEPPOL-Zugangspunkten, um konfigurierte Rechnungen an das PeF-Portal zu senden.

Die Melasoft e-Faktura-Lösung- Polen bietet Ihrem Unternehmen mit der erforderlichen rechtlichen Ausstattung und Erfahrung sowie flexiblen und zukunftsorientierten Lösungen für aktuelle und zukünftige E-Rechnungs-Vereinbarungen.