Albanien und e-Rechnung

Albanien beginnt mit einer Überarbeitung seines Steuersystems durch ein obligatorisches elektronisches Rechnungsstellungssystem.

Am 1. Juli muss jedes Unternehmen, das B2B-Transaktionen durchführt, Rechnungen bei der Generaldirektion der Steuern (Drejtoria e Përgjithshme e Tatimeve – DPT) elektronisch erklären. Ab September müssen auch alle Unternehmen, die B2C-Transaktionen durchführen, die Anforderungen erfüllen.

Mit der Umsetzung des Gesetzes n. 87 2019, in Bezug auf das elektronische Rechnungs- und Umsatzüberwachungssystem richtet Albanien ein neues Rechnungs- und Finanzkontrollmodell ein, das als Prüfungssystem bezeichnet wird. Eines der Kennzeichen dieses Systems ist die Masseneinführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems durch die gesamte albanische Geschäftswelt.

Das neue Überprüfungssystem zielt darauf ab, das Steuermodell gemäß den europäischen Standards zu modernisieren, um Steuerbetrug zu reduzieren, Steuerprozesse zu vereinfachen und die Steuererhebung insgesamt zu verbessern.

Das Projekt wurde von der albanischen Generaldirektion Steuern (Drejtoria e Përgjithshme e Tatimeve – DPT) und der Nationalen Agentur für Informationsgesellschaft AKSHI (Agjencia Kombëtare e Shoqërisë së Informantitit) umgesetzt.

Die e-Rechnungsstellung stellen Alle Steuerzahler und öffentliche Organisationen aus. Banken, Finanzinstitute und andere Vermittler, die Zahlungsdienste für elektronische Rechnungen anbieten.

Implementierungszeitplan

● 1. Januar 2021 – B2G Elektronische Rechnungsstellung.

● 1. Juli 2021 – B2B Elektronische Rechnungsstellung.

● 1. September 2021 – B2C Elektronische Rechnungsstellung.

Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in Albanien
● Elektronisches Zertifikat von AKSHI ausgestellt.

● Ausgabe über die zentrale Rechnungsstellplattform der GUS.

● Elektronische Abrechnungssoftware.

Elektronisches Rechnungsstellungssystem in Albanien

Das Überprüfungssystem verlangt die Erklärung der Rechnungen der Steuerzahler in Echtzeit bei der albanischen Generaldirektion Steuern (Drejtoria e Përgjithshme e Tatimeve – DPT). Die Regierung hat daher eine zentrale Rechnungsplattform namens Central Information System (CIS) implementiert. Alle Rechnungen müssen zur Validierung an das CIS gesendet werden. Das DPT validiert Rechnungen, indem es einen eindeutigen Code namens NIVF zuweist. Das DPT generiert dann PDF-Rechnungen mit einem QR-Code, der den NIVF-Code enthält. Diese Rechnungen können von der CIS-Plattform heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

Die Regierung hat erklärt, dass das neue Steuerprüfungssystem gewählt wurde, weil es „die Hebelwirkung der neuesten Technologie auf der Grundlage der Standards der Europäischen Union garantiert und bessere und anpassungsfähigere Möglichkeiten für die albanische Wirtschaft ermöglicht“.

Durch dieses System können Steuerzahler den Status von Rechnungen sofort überprüfen und feststellen, ob sie korrekt deklariert wurden. Dies wird sich positiv auf die Transparenz auswirken und dazu beitragen, die informelle Wirtschaft zu reduzieren.

Rechnungsspeicherung

Alle Rechnungen müssen vom Steuerpflichtigen ab dem Jahr nach ihrer Ausstellung 5 Jahre lang in elektronischer Form in elektronischer Form gespeichert werden. Die Speicherung muss die Echtheit ihrer Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Dokumente gewährleisten.

Format

Spezifikationen für die grundsätzliche Verwendung der elektronischen Rechnung UN / CEFACT -Interindustrialrechnung (Schema XML 16B); Spezifikationen für die grundlegende Verwendung der elektronischen Rechnung – ISO / IEC 19845: 2015 (UBL 2.1).

Korrektive Elektronische Rechnungen

Bei Fehlern auf der Rechnung muss eine neue Korrekturrechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung muss einen Verweis auf die Originalrechnung enthalten, die korrigiert wird.